Eltern müssen ihr Kind nicht privat gegen Schulunfälle versichern
01.09.2008Die Unfallkasse Nord in Hamburg weist darauf hin, dass für Kinder keine private Versicherung gegen Schulunfälle notwendig ist.
Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz greift sowohl im Unterricht und beim Spielen auf dem Pausenhof als auch bei Klassenausflügen, Sportfesten und Theaterbesuchen und den Hin- und Rückwegen zur Schule und zu Schulveranstaltungen. Unwirksam ist die gesetzliche Versicherung bei privatem Nachhilfeunterricht und den Hausaufgaben zu Hause. Im Falle eines Schulunfalls trägt die Unfallkasse die Kosten für die Genesung – Behandlungen bei Ärzten, in Krankenhäusern und Reha-Einrichtungen sowie Ausgaben für Arzneien und Hilfsmittel.
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