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An Bushaltestellen grundsätzlich geringes Tempo einhalten

15.09.2008
Der deutsche Anwaltsverein weist darauf hin, dass Autofahrer an Bushaltestellen grundsätzlich nur mit geringem Tempo vorbeifahren dürfen – selbst wenn eine höhere Geschwindigkeit erlaubt ist.

Als „motorisierte Verkehrsteilnehmer haben sie eine besondere Sorgfaltspflicht, weil jederzeit Fußgänger die Straße überqueren können.“

(Thüringer Allgemeine, 12.9.2008)



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