An Bushaltestellen grundsätzlich geringes Tempo einhalten
15.09.2008Der deutsche Anwaltsverein weist darauf hin, dass Autofahrer an Bushaltestellen grundsätzlich nur mit geringem Tempo vorbeifahren dürfen – selbst wenn eine höhere Geschwindigkeit erlaubt ist.
Als „motorisierte Verkehrsteilnehmer haben sie eine besondere Sorgfaltspflicht, weil jederzeit Fußgänger die Straße überqueren können.“
(Thüringer Allgemeine, 12.9.2008)
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